Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat am 31. Januar 2017 eine Medienmitteilung publiziert, in der sie die Unternehmenssteuerreform III (USR III) als sehr ausgewogen und gut anwendbar für alle Kantone beurteilt.
Gemäss der Medienmitteilung der FDK vom 31. Januar 2017 setzte sich die FDK stets für eine Reform ein, welche möglichst wenig kostet. Die Abstimmungsvorlage vom 12. Februar 2017 sei klar zu trennen von der Umsetzung in den Kantonen und ein Nein zur USR III wäre unnötig und unverhältnismässig.
Die Medienmitteilung der FDK mit weiteren Details ist hier abrufbar.