Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-NR) hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, in der sie beschliesst, die gesetzliche Regelung im DBG so anzupassen, dass die Prüf- und Aufsichtskompetenzen im DBG gestärkt werden.
Die Initiative der FK-NR wurde im Nationalrat noch nicht beraten. In einer Medienmitteilung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektorin (FDK ) vom 22. März 2019, plädiert die FDK für die Ablehnung der parlamentarischen Initiative zur «Stärkung der Prüf- und Aufsichtskompetenzen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer» (18.469). Die FDK hält insbesondere fest: «Gemäss Art. 128 Abs. 4 BV und Art. 2 DBG wird die direkte Bundessteuer von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen. Die Aufsicht des Bundes über die Tätigkeit der Kantone ist in Art. 102 und 103 DBG klar und umfassend geregelt.» Zudem obliegt mit der Revision des DBG im Jahr 2014 (betreffend finanzielle Oberaufsicht über die direkten Bundessteuern) gemäss Art. 104a DBG die jährliche Prüfung der Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Erhebung der direkten Bundessteuern den unabhängigen kantonalen Finanzaufsichtsorganen. Zudem obliege die Überprüfung der materiellen Richtigkeit der Veranlagung der Justiz. Es besteht somit nach Auffassung der FDK bezüglich der direkten Bundessteuern keine gesetzgeberische Aufsichts- oder Prüflücke. Vielmehr seien die Kompetenzen klar zugeordnet auf die ESTV und die kantonalen Finanzkontrollen. Die FDK empfiehlt daher die parlamentarische Initiative zur Ablehnung.