Am 17. Juni 2021 publizierte die ESTV die neue Weisung, wie Anträge auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer an kollektive Kapitalanlagen einzureichen sind.
Die Weisung ist gültig ab 1. August 2021:
- die Anträge sind im Doppel einzureichen;
- als Beilage ist die Kopie des Formulars 201 oder 209 sowie ein Rechenschaftsbericht einzureichen;
- der Rückerstattungsanspruch ist bereits um die auf die ausländischen Anleger entfallende Quote zu kürzen; pro Geschäftsjahr ist ein Antragsformular einzureichen.Die Anträge sind spätestens drei Monate vor Ablauf der Verwirkungsfrist einzureichen.
Die ganze Mitteilung ist hier abrufbar. Weitere Informationen können dem dem Anhang III des ESTV-Kreisschreibens Nr. 24 (über kollektive Kapitalanlagen als Gegenstand der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben) entnommen werden.