Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 18. Mai 2020 mitgeteilt, dass der Versand von Rechnungen zur Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen wieder aufgenommen wird.
Seit Anfang März wurde der monatliche Versand von Rechnungen zur Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ausgesetzt, um auf die Corona-Krise Rücksicht zu nehmen. Mit der Lockerung der Massnahmen werden nun auch die Rechnungen wieder verschickt.
Durch den massiven Rückgang bei den Werbeaufträgen infolge der Krise erlitten die SRG und die privaten Radio- und Fernsehstationen grosse Einbussen, die nicht auf anderem Weg kompensiert werden können. Umso wichtiger ist für sie der Beitrag aus der Radio- und Fernsehabgabe. Für die Begleichung der Rechnung bestehen 60 Tage Zeit. Ist diese Frist zu kurz oder kann der Betrag nicht auf einmal bezahlt werden, soll Kontakt mit der Abteilung Inkasso der Eidgenössischen Steuerverwaltung aufgenommen werden.
Die Information zur Rechnungsstellung kann hier eingesehen werden.