Mit Mitteilung vom 30.08.2021 hat die ESTV über das Vorgehen bei Liquidationen von kollektiven Kapitalanlagen (Anlagefonds) informiert.

Die verrechnungssteuerpflichtige Person muss vor Beginn der Liquidationshandlung (sog. Fondsliquidation) die ESTV über die Auflösung einer vertraglichen kollektiven Kapitalanlage (FCP), einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), einer Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) oder eines einzelnen Teilvermögens daraus gemäss Art. 96 oder 109 KAG informieren.

Die ESTV bestätigt hierauf den Eingang dieser Information und weist darauf hin, dass der Handel der Anteilscheine auf den Zeitpunkt der Auflösung einzustellen ist.

Im Anschluss muss der ESTV die durch die Revisionsorgane bereits geprüfte Liquidationsbilanz mit Erfolgsrechnung, die Buchhaltung (Saldobilanz) des laufenden Geschäftsjahres bis zur Liquidation sowie der Entwurf der Anzeige der Schlusszahlung eingereicht werden.

Neu sind alle Liquidationsmeldungen sowie Zustellungen von Unterlagen ausschliesslich in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse fondsliquidationen.dvs@estv.admin.ch einzureichen. Nur noch ausnahmsweise soll eine physische Zustellung erfolgen.

Nachdem die ESTV die Prüfung der eingereichten Unterlagen vorgenommen hat, stellt sie der Fondsleitung die Liquidationsbestätigung zu. Gestützt auf diese Bestätigung kann die Fondsleitung die Schlussauszahlung vornehmen. Gleichzeitig hat sie die Deklaration der Verrechnungssteuer vorzunehmen. Wenn die Schlusszahlung bei der ESTV eingetroffen ist, wird die kollektive Kapitalanlage aus dem Register gelöscht.

Die Mitteilung gilt ab 30.08.2021 und ist hier abrufbar (inkl. weiterer Details).