Am 29. Januar 2021 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Erlass von Schlussverfügungen gemäss Art. 5 Ziff. 3 lit. b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
Die Schlussverfügungen sind hier abrufbar.
Am 29. Januar 2021 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Erlass von Schlussverfügungen gemäss Art. 5 Ziff. 3 lit. b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
Die Schlussverfügungen sind hier abrufbar.