Die ESTV hat am 21. September 2022 das Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2023 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2023» publiziert.
Seit der letzten Angleichung aufgrund der kalten Progression für das Steuerjahr 2012 beträgt die Teuerung 2.04%.Auszug aus dem Rundschreiben:
- Kinderdrittbetreuungsabzug neu CHF 25 000 (bisher CHF 10 1009
- Fahrtkostenabzug Berufspauschale neu CHF 3 200 (bisher CHF 3 000)
- Keine Anpassung der Naturalbezüge
- Anpassung alle Tarifstufen Art. 36 DBG
- Besteuerung nach Aufwand neu CHF 421 700 (bisher CHF 400 000)
- Versicherungsabzug neu CHF 3 600 / 5 400 / 1 800 / 2 700 (bisher CHF 3 500 / 5 250 / 1 700 / 2 550)
- Kosten für Aus- und Weiterbildung neu CHF 12 700 (bisher CHF 12 000)
- Zweiverdienerabzug neu max. CHF 13 600 (bisher CHF 13 400)
- Verheiratetenabzug neu CHF 2 700 (bisher CHF 2 600)
- Kinder-/Unterstützungsabzug neu CHF 6 600 (bisher CHF 6 500)
- Abzug vom Steuerbetrag pro Kind neu CHF 255 (bisher CHF 251)
- Beiträge an politische Parteien neu CHF 10 300 (bisher 10 100)
- weitere Anpassungen: Feuerwehrsold, Gewinnspiele, Einsatzkosten (Online-)Geldspiele
Das vollständige Rundschreiben inkl. den Tarifen nach Art. 36 DBG/2023 ist hier aufrufbar; sämtliche Rundschreiben der ESTV sind hier aufgeschalten.