Die ESTV hat am 17. Juni 2024 folgende Entwürfe zur Mehrwertsteuer-Praxis publiziert:
- Von der Steuer ausgenommene Leistungen (Anlagestiftungen)
- Münz- und Feingold
- Monatshygiene
- Von der Steuer ausgenommene Leistungen (Postgesetz und Zurverfügungstellen von Personal)
Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 16. Juli 2024.
Weitere Dokumente und Informationen sowie alle anderen Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST sind hier abrufbar.