Die ESTV hat am 30. Oktober 2020 ein Update zum Kreisschreiben Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen» publiziert.

Die Anpassung erfolgte im Rahmen der Umsetzung der Motion 17.3261 der WAK-N «Wettbewerbsfähige steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen». Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die folgenden Punkte:

  • Für die Bewertung von Mitarbeiteraktien nach dem Formelwert wird neu insbesondere auf die Bewertungsmethodik gemäss Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz von 28. August 2008 (Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer) als taugliche und anerkannte Methode verwiesen.
  • Vollständig freier privater Kapitalgewinn, sofern das Wechsel vom Formel- zum Verkehrswertprinzip auslösende Ereignis erst nach Ablauf einer fünfjährigen Haltedauer eintritt.
  • Aktien, die im Zeitpunkt der Gründung einer Gesellschaft erworben werden sowie solche, die ein Mitarbeiter zu Konditionen erwirbt, wie diese einer unabhängigen Drittperson gewährt werden, gelten nicht als Mitarbeiterbeteiligungen.

Die Anpassungen gelten für Sachverhalte ab dem 1. Januar 2021.

Das Kreisschreiben ist hier abrufbar. Eine dazu neu publizierte elektronische Musterbescheinigung ist sodann hier abrufbar.