Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 23. Januar 2024 den Erlass von Schlussverfügungen gemäss Art. 5 Ziff. 3 lit. b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
Die Dokumente sind hier abrufbar.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 23. Januar 2024 den Erlass von Schlussverfügungen gemäss Art. 5 Ziff. 3 lit. b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
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