Am 18. Januar 2022 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Erlass von Schlussverfügungen gemäss Artikel 5 Ziffer 3 litera b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
Die Schlussverfügungen sind hier abrufbar.
Am 18. Januar 2022 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Erlass von Schlussverfügungen gemäss Artikel 5 Ziffer 3 litera b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
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