Am 10. Februar 2022 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Erlass einer Schlussverfügung gemäss Art. 5 Ziff. 3 lit. b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
Die Schlussverfügung ist hier abrufbar.
Am 10. Februar 2022 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Erlass einer Schlussverfügung gemäss Art. 5 Ziff. 3 lit. b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
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