Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 10. Juli 2018 das Rundschreiben «Straflose Selbstanzeige» publiziert.
Zur Vermeidung, dass eine sich selbst anzeigende Person die Straflosigkeit der Selbstanzeige mehr als einmal in Anspruch nehmen kann, führt die ESTV ein zentrales schweizweites Verzeichnis.
Das Rundschreiben «Straflose Selbstanzeige» erläutert das diesbezügliche Vorgehen seitens der kantonalen Steuerverwaltungen. Das Rundschreiben gilt ab seiner Publikation auf der Homepage der ESTV und ist anwendbar für alle ab diesem Zeitpunkt der ESTV zu erstattenden Meldungen.
Alle Rundschreiben der ESTV sind hier abrufbar.