Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 13. August 2021 das Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2022 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2022» publiziert.

Es ergeben sich keinerlei Änderungen für die Steuerperiode 2022:

  • dieselben Berufskostenabzüge wie in den Vorjahren
  • dieselben Bewertungen für Naturalbezüge wie in den Vorjahren
  • mangels Teuerung keine Anpassung der Tarife und Abzüge

Das Rundschreiben kann hier heruntergeladen werden; die vollständige Mitteilung ist hier abrufbar. Alle Rundschreiben der ESTV sind hier abrufbar.