Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 25. Januar 2018 ein Rundschreiben betreffend das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) publiziert.
Die vom Parlament verabschiedeten Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) wurden auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt Mit dem revidierten BGSA (revBGSA) wird u.a. der Geltungsbereich des vereinfachten Abrechnungsverfahrens (vAv) neu definiert (Art. 2 revBGSA). Zudem werden die gegenseitigen Informationspflichten (Art. 10 revBGSA) sowie die Pflichten im Bereich des Meldeverfahrens zwischen den betroffenen Behörden (Art. 11 revBGSA) präzisiert.
Die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Bestimmungen auf das Steuerrecht, werden im betreffenden Rundschreiben der ESTV «Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA)» vom 25. Januar 2018 (2-155-D-2018-d) dargestellt.
Alle Rundschreiben der ESTV sind hier abrufbar.