Die ESTV hat Fachinformation betreffend freiwillige Wahl der höchsten Tarifstufe RTV durch Banken und Versicherungen publiziert.

Demnach können besagte Steuerpflichtige sich freiwilliger unter die höchste Tarifstufe unterstellen lassen. Dadurch entfällt die Deklaration der von der MWST ausgenommenen Umsätze in der MWST-Abrechnung.

Weitere Informationen können der Website der ESTV entnommen werden.