Es wurden folgende Entwürfe publiziert:

  • Entwurf Praxisanpassungen MWSTG Thema: Steuernachfolge / Haftung: Der Entwurf beinhaltet die Umsetzung des BGE 146 II 73, wonach bei der Übertragung eines Gesamtvermögens immer eine Steuernachfolge vorliegen soll (vgl. auch unseren Beitrag vom 15. März 2020 betreffend Urteil 2C_923/2018). Bei der Übernahme eines Teilvermögens soll Art. 16 Abs. 2 MWSTG gemäss Praxisentwurf nur Anwendung finden, wenn es sich bei den beteiligten Unternehmensträgern um eng verbundene Personen handelt. Somit würde bei Dritttransaktionen keine Steuernachfolge eintreten, falls lediglich ein Teilvermögen übertragen wird.

Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 2. März 2021.

Alle Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST sind hier abrufbar.