Die ESTV hat am 4. April 2022 einen ersten Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis auf ihrer Internetseite aufgeschaltet:
Dieser Entwurf stellt ein Arbeitspapiere der ESTV dar, das dem Konsultativgremium sowie den interessierten Kreisen zur Praxis-Konsultation unterbreitet werden. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 2. Mai 2022.
Die Dokumente sowie alle anderen Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST sind hier abrufbar.