Die ESTV hat am 24. Juli 2024 Entwürfe zu Praxisanpassungen zum revMWSTG publiziert.
Die Entwürfe sind die folgenden:
- Befreiung von der Steuerpflicht
- Von der Steuer ausgenommene Leistungen (Kultur)
- Ort der Dienstleistung
- Von der Steuer ausgenommene Leistungen (Weiterbildung)
Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 2. September 2024.
Weitere Dokumente und Informationen sowie alle anderen Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST sind hier abrufbar.