Die ESTV hat am 9. Juli 2024 einen Entwurf der Praxisanpassungen zum revMWSTG (Elektronische Plattformen) publiziert.
Der Vorentwurf vom 09.07.2024 gibt einen ersten Überblick über die Praxis der ESTV zu elektronischen Plattformen im Rahmen der Teilrevision MWST. Die revMWSTV wurde vom Bundesrat noch nicht genehmigt, weshalb Änderungen vorbehalten bleiben.
Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 23. August 2024.
Weitere Dokumente und Informationen sowie alle anderen Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST sind hier abrufbar.