Am 2. Oktober 2020 hat die ESTV das Dokument «Aufbau und Recordformate der Quellensteuer-Tarife für den Import in Lohnbuchhaltungssysteme (ERP-Systeme)» aufgrund der Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens angepasst.
Die neuen Richtlinien gelten für die Bereitstellung der Quellensteuertarife, welche ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden sind.
Die neuen Quellensteuertarif-Dateien für das Steuerjahr 2021 werden voraussichtlich Anfangs Dezember 2020 auf der Homepage der ESTV aufgeschaltet.