Das Team Dokumentation und Steuerinformation hat am 4. März 2020 für die natürlichen Personen das neue Steuermäppchen «Geldspielgewinne» aufgeschaltet. Es gibt eine Übersicht zur Besteuerung von einzelnen Gewinnen aus der Teilnahme an Geldspielen, Steuerfreibetrag und Steuerfreigrenze des Bundes sowie der Kantone.
Gewinn aus Online-Spielbanken und Grossspielen (z.B. Lotto) unterliegen ab CHF 1‘000‘001 der Einkommenssteuer. Einsätze können bis zur gesetzten Höchstgrenze abgezogen werden.
Verkaufsförderungsgewinne über CHF 1‘000 sind zu versteuern (Geld und Naturalgewinne).
Spielbankengewinne in Casinos sind steuerfrei (Spielbankenabgabe) (vorbehältlich selbstständiger Erwerbstätigkeit). Sofern Kleinlotterien (z.B. Tombola) gesetzlich zugelassen sind, sind deren Gewinne steuerfrei.
Bei den Kantonen, die ihre gesetzlichen Bestimmungen noch nicht umgesetzt resp. nicht auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt haben, werden Geldspielgewinne in der Steuerperiode 2019 gemäss den Bestimmungen des Bundes besteuert (Art. 72x Abs. 2 StHG).
Das Steuermäppchen mit der Tabelle kann hier heruntergeladen werden.