Am 23. Februar 2018 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das aktualisierte Kreisschreiben 25 betreffend die Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen und ihrer Anleger publiziert.
Das Kreisschreiben 25 «Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen und ihrer Anleger» (1-025-D-2018-d vom 23. Februar 2018) wurde strukturell angepasst und inhaltlich erweitert, um die bestehende Praxis bei kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz betreffend die steuerliche Behandlung von Einkäufen in laufende Nettoerträge bzw. Rückzahlungen an Anlegerinnen und Anleger auf den neusten Stand zu bringen. Zudem wird die konsequente Durchsetzung der Massgeblichkeit für Jahresrechnungen nach Art. 957 ff. OR und die Massgeblichkeit der Jahresrechnung nach KAG sichergestellt.
Alle Kreisschreiben der ESTV sind hier abrufbar.