Am 11. März 2025 hat die ESTV bekanntgegeben, dass Schweizer Unternehmen in Neuseeland die Vergütung der in Neuseeland bezahlten Goods and Services Tax (GST) geltend machen können.
Aufgrund des Gegenrechts können auch neuseeländische Unternehmen ab Antragsjahr 2025, d.h für Rechnungen mit Rechnungsdatum 2024, die Vergütung der Schweizer Mehrwertsteuer in der Schweiz geltend machen, ohne in jedem Einzelfall das Gegenrecht nachweisen zu müssen.
Die ESTV hat die Länderliste auf ihrer Website aktualisiert. Die Liste ist hier abrufbar.