Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben Nr. 3 (W95-003D) «Anzuwendende Prinzipien für die Land- und Forstwirtschaft aufgrund des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG)» aktualisiert.
In Ergänzung der allgemeinen Weisungen über die Veranlagung der Selbständigerwerbendenbefasst sich das Kreisschreiben mit den Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft.
Die Kreisschreiben sind hier abrufbar.