Am 1. Januar 2025 tritt die Änderung der ESTV-Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze in Kraft. Die alle sieben Jahre durchzuführende Überprüfung der Saldosteuersätze hat bei rund 15 Prozent der Branchen und Tätigkeiten eine Steuersatzanpassung ergeben.

Der Vorabdruck ist hier erhältlich, die vollständige Mitteilung der ESTV hier.