Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) verschickte im Rahmen des Country-by-Country-Reportings (CbCR) erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen an 35 Partnerstaaten.
Gemäss Medienmitteilung der ESTV erfolgte dieser erste Austausch zur Steuerperiode 2016 freiwillig auf Antrag der jeweiligen Unternehmen. Die länderbezogenen Berichte enthalten u.a. Angaben über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern sowie die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in verschiedenen Ländern. Der Inhalt ist vertraulich und untersteht dem Spezialitätsprinzip. Ab der Steuerperiode 2018 erfolgt die Einreichung der Berichte obligatorisch.
Weitere Informationen können der Medienmitteilung der ESTV vom 18. Juni 2018 entnommen werden.