Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hat die Richtlinie R-120-3 "Grenzüberschreitender Verkehr mit Tabak, Tabakfabrikaten und Ersatzprodukten" per 1. Januar 2025 angepasst.
Die Medienmitteilung ist hier und die Richtlinie R-120-3 hier abrufbar.
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