Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hat die Richtlinie R-120-3 "Grenzüberschreitender Verkehr mit Tabak, Tabakfabrikaten und Ersatzprodukten" per 1. Januar 2025 angepasst.

Die Medienmitteilung ist hier und die Richtlinie R-120-3 hier abrufbar.