Die Reform der Altersvorsorge 2020 ist bereinigt und wurde vom Schweizer Parlament in der Schlussabstimmung vom 17. März 2017 angenommen. Umstritten war vor allem die Erhöhung der Mehrwertsteuer die nun zwecks Finanzierung der AHV in zwei Stufen um 0.6% erhöht werden soll (0.3% per 1.1.2018 und 0.3% per 1.1.2021).
Ständerrat und Nationalrat stimmten bereits in ihrer Sitzung vom 16. März 2017 dem Antrag der Einigungskonferenz betreffend die Reform der Altersvorsorge 2020 (Geschäftsnummer 14.008) zu (vgl. unseren Beitrag vom 16. März 2017).
Die Mehrwertsteuer soll zwecks Finanzierung der AHV in zwei Stufen um 0.6% erhöht werden (0.3% per 1.1.2018 im Sinne einer Weiterführung der IV-Zusatzfinanzierung zugunsten der AHV und 0.3% per 1.1.2021). In Kombination mit der bereits beschlossenen Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0.1% zugunsten der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) würde der Normalsatz der MWST ab 1.1.2018 weiterhin 8.0% betragen (vgl. zur Entwicklung der Mehrwertsteuersätze ab dem 1.1.2018 unseren Beitrag vom 23. Februar 2017) und wird dann ab dem 1.1.2021 auf 8.3% erhöht werden.
Die Reform der Altersvorsorge 2020 ist Gegenstand einer Volksabstimmung die voraussichtlich am 24. September 2017 stattfinden wird. Die Reform unterliegt aufgrund der notwendigen Verfassungsänderungen dem obligatorischen Referendum.
Sämtliche Informationen, Dokumente und Medienmitteilungen zur Altersvorsorge 2020 und zur parlamentarischen Beratung sind hier abrufbar.