Die ESTV hat am 18. März 2025 in einer Mitteilung im Rahmen der Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen die Behandlung von Geschäftseinheiten, welche als Betriebsstätten gelten, erläutert.

Sie klärt dabei die rechtliche Einordnung gemäss schweizerischem Recht und zeigt Folgen für die Steuerpflicht, die Verfahrenspflichten und die Haftung dieser Betriebssttätten auf.

Die Mitteilung ist hier abrufbar.