Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 27. Februar - 5. März 2023 publiziert wurden:
- Urteil vom 16. Februar 2023 (A-1954/2022): Verrechnungssteuer 2017 und 2018 (Erhebung); Die A AG vermietete einen Teil ihrer Büroliegenschaft an die F AG unter. Die F AG wird von der E AG zu 100% beherrscht. Alleinaktionär der A AG sowie Mehrheitsaktionär der E AG (und damit mittelbar der F AG) ist der in einem nicht-DBA Land ansässige B. Seit dem Jahr 2013 erhielt die A AG keine Untermiete mehr von der F AG, welche sich in finanzieller Schieflage befindet. Die Forderungen aus Untermiete wurden im Jahr 2018 gar gänzlich abgeschrieben. Der Verzicht auf die Untermieterträge der A AG gegenüber der F AG erfüllt die Kriterien einer geldwerten Leistung. Das Gericht lässt es offen, die Frage des Leistungsbegünstigten zu beantworten. Insbesondere kommt vorliegend auch eine Sanierungsmassnahme in Betracht, bei welcher in Anwendung der Dreieckstheorie nicht die F AG die Begünstigte des Verzichts auf die Untermieterträge wäre, sondern der in einem nicht-DBA Land ansässig B. Da der Rückerstattungsanspruch nicht ohne Weiteres geklärt werden kann und mindestens ernsthafte Zweifel bestehen, findet das Meldeverfahren keine Anwendung. Die Frage der Leistungsbegünstigung muss demnach im ordentlichen Rückerstattungsverfahren geklärt werden. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
Entscheide im Bereich der Amtshilfe (inkl. Updates/Wiederpublikation):
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.