Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 17. - 23. Februar 2020 publiziert wurden.
- Urteil vom 4. Februar 2020 (A-5934/2018 und A-5937/2018): Mehrwertsteuer (MWST) 2008-2011; Führungsprovision aus Mitversicherung sowie Verwaltungskostenentschädigung betr. Auszahlung CO2-Abgabe und individueller Prämienverbilligung; das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Entscheid der Vorinstanz (Steuernachforderung anlässlich einer MWST-Kontrolle). Vorliegend handelt es sich um konkrete, individualisierte und somit steuerbare Leistungen gegen Entgelt, welche nicht von der Steuer ausgenommene Versicherungsleistungen sind. Abweisung der Beschwerde.
- Urteil vom 11. Februar 2020 (A-2106/2017 und A-2084/2017): Mehrwertsteuer (MWST); Entscheid aufgehoben mit Urteil des Bundesgerichts 23. Januar 2020 (2C_266/2019); vgl. für Details unseren Beitrag vom 16. Februar 2020.
- Urteil vom 24. April 2019 (A-3821/2017): Mehrwertsteuer (MWST); Ermesseneinschätzung; Entscheid bestätigt mit Urteil des Bundesgerichts 23. Januar 2020 (2C_530/2019); vgl. für Details unseren Beitrag vom 16. Februar 2020.
- Urteil vom 6. Februar 2020 (A-1780/2019): Erlass Zollabgaben und Mehrwertsteuer (MWST); nachträgliche Annullierung eines Ursprungszeugnisses aufgrund einer amtlichen Ursprungsüberprüfung; vorliegend sind die gesetzlichen Erlassgründe sowie die Voraussetzungen für einen gnadeweisen Erlass nicht gegeben, sowohl für die Zollabgaben inkl. Verzugszins als auch MWST inkl. Verzugszins. Abweisung der Beschwerde.
Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:
- Urteil vom 18. Juni 2019 (A-1348/2019): Amtshilfe Schweiz - USA (DBA CH-USA); Zwischenverfügung; das Akteneinsichtsgesuch des Beschwerdeführers wird teilweise gutgeheissen; die Vorinstanz wird aufgefordert, dem Bundesverwaltungsgericht eine im Sinne der Erwägungen soweit nötig geschwärzte Version der sich auf dem USB-Stick befindlichen Aktenstücke einzureichen. Sämtliche Dokumente sind dem Bundesverwaltungsgericht zudem zur Gegenüberstellung ungeschwärzt einzureichen.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.