Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 12. - 18. Februar 2018 publiziert wurden.
- Urteil vom 24. Januar 2018 (A-4091/2016): Verrechnungssteuer (geldwerte Leistung); Problematik der geldwerten Leistung aufgrund eines von einer schweizerischen an eine russische Gesellschaft gewährten Darlehens; das Darlehen wurde abgeschrieben, als feststand, dass es nicht mehr zurückbezahlt werden konnte; die Beweislast in Bezug auf das Vorhandensein einer geldwerten Leistung liegt bei der Steuerbehörde; vorliegend konnte der Beweis nicht erbracht werden, dass der Drittvergleich nicht eingehalten wurde (Darlehensvergabe grundsätzlich vom Gesellschaftszweck erfasst, Vorhandensein der Bonität der russischen Gesellschaft, keine Bedenken in Bezug auf das Markumfeld in Russland bzw. die Stabilität der Wirtschaft, Zinszahlungen wurden ordentlich verbucht, etc.); der Beweis, dass ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorlag und dass es sich bei der russischen Gesellschaft um eine nahestehende Person handelte, konnte ebenfalls nicht schlüssig erbracht werden; die Beschwerde wird gutgeheissen.
- Urteil vom 19. Dezember 2017 (A-3822/2016): Verrechnungssteuer; Vorliegen einer geldwerten Leistung bejaht (vgl. unseren Beitrag vom 7. Januar 2018); der Entscheid wurde beim Bundesgericht angefochten.
- Urteil vom 3. Mai 2017 (A-362/2017): Mehrwertsteuer (MWST); Mehrwertsteuer 2010-2014; auf die Sprungbeschwerde gegen die Verfügung der ESTV kann nicht eingetreten werden (vgl. unseren Beitrag vom 25. Juni 2017); Beschwerde abgewiesen; mit Urteil vom 1. Februar 2018 (2C_543/2017) hat das Bundesgericht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt (vgl. unseren Beitrag vom 18. Februar 2018).
- Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:
- Urteil vom 29. Januar 2018 (A-4434/2016): Amtshilfe (DBA Schweiz - Frankreich); Abweisung der Beschwerde.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.