Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 4. - 10. Februar 2019 publiziert wurden.
- Urteil vom 11. Dezember 2018 (A-3322/2018): Zoll; Nutzung eines unverzollten Motorfahrzeugs; der Beschwerdeführer verwendete ein in den Niederlanden immatrikuliertes Motorfahrzeug, das im Eigentum einer dort ansässigen Unternehmung stand, in der Schweiz zu seinem eigenem Gebrauch, ohne dieses beim Grenzübertritt zollrechtlich angemeldet zu haben. Strittig war die Frage, ob er gestützt auf internationales oder nationales Recht Anspruch auf Befreiung von den Einfuhrabgaben hat. Da der Beschwerdeführer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, findet das IÜ (Istanbuler Übereinkommen; SR 0.631.24) keine Anwendung. Eine Einfuhrabgabenbefreiung gemäss Art. 35 Abs. 2 lit. b ZV (Zollverordnung; SR 631.01) setzt das Ersuchen um eine Bewilligung für den eigenen Gebrauch anlässlich der Verbringung der Ware ins Zollgebiet voraus, welches vorliegend nicht aktenkundig ist. Auch die Berufung des Beschwerdeführers auf Art. 36 Abs. 3 ZV geht fehl, da im Rahmen von Art. 36 ZV (Miete von ausländischen Beförderungsmitteln zu eigenen Gebrauch) einerseits eine Zollanmeldung, andererseits der Gebrauch des Mietfahrzeugs gestützt auf einen schriftlichen Vertrag vorausgesetzt ist. Da den vertraglichen Bestimmungen zu entnehmen ist, dass ein Gebrauch des Fahrzeugs ausserhalb der Niederlande untersagt ist, ist die vertragliche Grundlage nicht gegeben. Abweisung der Beschwerde. Der Entscheid wurde beim Bundesgericht angefochten.
- Urteil vom 2. August 2018 (A-6229/2016): Mehrwertsteuer (MWST); Subjektive Steuerpflicht; Osteopathie; Steuerperiode 2013; Entscheid aufgehoben durch das Bundesgericht mit Urteil vom 11. Januar 2019 (2C_769/2018); vgl. für Details unseren Beitrag vom 3. Februar 2019.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.