Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 12. - 18. Dezember 2022 publiziert wurden:

  • Urteil vom 1. Dezember 2022 (A-2691/2022): Mehrwertsteuer; Treu und Glauben (2012-2016); der Steuerpflichtige korrespondierte wiederholt mit der ESTV hinsichtlich des anwendbares Steuersatzes bezüglich der von ihm vertriebenen Produkte („Berufswahlagenda“ und „Laufbahnplaner“) so wie der darin enthaltenen Werbeinserate. Die ESTV kam hierzu in einem Schreiben zum Schluss: „Die entsprechenden Umsätze unterliegen somit dem reduzierten Satz von zurzeit 2.4%“. Im Jahr 2017 stellte die ESTV im Rahmen einer Mehrwertsteuerkontrolle fest, dass die Umsätze zum Normalsatz abzurechnen gewesen wären und setzte eine entsprechende Steuernachforderung fest. Umstritten war vorliegend, ob sich die seitens der ESTV erteilte Auskunft sowohl auf die Umsätze aus dem Verkauf der Produkte als auch auf die Umsätze aus den Inseraten bezog bzw. ob der Vertrauensschutz sowohl für den Verkauf der Produkte wie auch für Einnahmen aus den erbrachten Werbeleistungen gelte. Unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes (Bezugnahme auf vorangegangene Korrespondenz, etc.) gilt der Vertrauensschutz auch für die Einnahmen aus den erbrachten Werbeleistungen, womit die rückwirkende Aufrechnung zu Unrecht erfolgte. Gutheissung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Abschreibungsentscheid vom 6. Dezember 2022 (A-648/2020): Verrechnungssteuer; geldwerte Leistungen; Aufgrund des eingestellten Konkursverfahrens wird die Beschwerde als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

Updates zu früheren steuerrechtlichen Entscheiden des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts:

Entscheide im Bereich der Amtshilfe (inkl. Wiederpublikationen / Updates bzgl. Weiterzug):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.