Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 2. - 8. Dezember 2024 publiziert wurden:

  • Urteil vom 19. November 2024 (A-4028/2022): Zoll, Leistungspflicht; Die zollpflichtige Beschwerdeführerin liess im Oktober 2021 zwei Wohnfahrzeuge ohne Zollanmeldung in die Schweiz bringen, um sie an einer Messe auszustellen und wieder auszuführen. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass die Voraussetzungen einer Abgabebefreiung nach Art. 58 Abs. 3 ZG (vorübergehende Verwendung) erfüllt seien. Das BVGer verneint dies, da die Ware vorliegend nicht ordnungsgemäss angemeldet und das Verfahren der vorübergehenden Verwendung nicht bewilligt worden sei. Das BVGer hält zudem fest, dass es nicht überspitzt formalistisch sei, dass das Gesetz auf der Anmeldepflicht beharre, da die Identität der Ware nicht durch die Ausfuhr verschleiert werden soll. Abweisung der Beschwerde der Zollpflichtigen.
  • Urteil vom 20. November 2024 (A-5527-2023): Zoll; aktive Veredelung im Nichterhebungsverfahren. Aus den Akten ist nicht ersichtlich, dass Zollbehörden die angewendete Abrechnungsmethode des Veredelungsverkehrs von Erdnussöl akzeptiert hat (d.h. Abrechnung der Restmenge, welche auf die nächste Periode übertragen wurde). Es liegt somit kein Verstoss des Vertrauensschutzes vor. Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.
  • Urteil vom 19. November 2024 (A-3533/2022): Verrechnungssteuer (geldwerte Leistungen / Solidarhaftung). Die Beschwerdeführerin ist für den Nachweis an das Vorliegen eines Treuhandverhältnisses beweispflichtig, sofern sie den Nachweis erbringen möchte, dass es sich nicht um geldwerte Leistungen handelt (Gutschriften von Provisionen auf ein Schwarzgeldkonto mit hohen Barbezügen, keine ordnungsgemässe Buchführung, fehlende Aufbewahrung der Belege, welche aufzeigen, dass die Provisionen weitergeleitet wurden). Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.

Amtshilfe (inkl. Updates):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.