Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 24. November - 1. Dezember 2024 publiziert wurden:

  • Urteil vom 12. November 2024 (A-4381/2022): Zoll; Inlandtransporte / Kabotage; Im vorliegenden Fall galt es zu klären, ob die Beschwerdeführerin diverse Reisebusse mit mazedonischen Kennzeichen pflichtwidrig nicht zollrechtlich angemeldet bzw. zu Unrecht keine darauf lastenden Einfuhrabgaben entrichtet hat. Die Beschwerdeführerin bringt selbst vor, dass Passagiere an einem Ort in der Schweiz in einen neuen Bus stiegen und von diesem an einen anderen Ort in der Schweiz gebracht wurden. Allerdings sieht die Beschwerdeführerin den Tatbestand der Kabotage nicht als erfüllt, hätten doch die Passagiere mit ihr jeweils einen einzigen Transportvertrag abgeschlossen, der sie von einem Ort in der Schweiz ins Ausland oder vom Ausland an einen Ort in der Schweiz bringen sollte. Nach eingehender Prüfung hält das Bundesverwaltungsgericht fest, wonach es unerheblich ist, wie der Transportvertrag lautete. Relevant sei vorliegend einzig, dass die Beschwerdeführerin Passagiere in der Schweiz an einem Ort einsteigen und an einem anderen Ort wieder aussteigen liess. Dieser Sachverhalt erfüllt den Tatbestand der Kabotage. Die Beschwerde wird abgewiesen.
  • Urteil vom 11. November 2024 (A-6789/2024): Verrechnungssteuer (Rückerstattung); Das Bundesgericht hatte die Beschwerde eines dänischen Finanzinstituts in seinem Urteil vom 3. Oktober 2024 (9C_635/2023; vgl. unseren Beitrag dazu) gutgeheissen und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Um den bundesgerichtlichen Vorgaben nachzukommen, sind Sachverhaltsabklärungen notwendig, für die ursprünglich die ESTV als Behörde mit ausgewiesenen Fachkenntnissen in diesem Bereich zuständig ist. Es rechtfertigt sich vorliegend daher, die vom Bundesgericht ans Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesene Sache weiter an die ESTV zwecks weiterer Abklärung und Neuentscheidung zurück zu überweisen («renvoi sur renvoi»). Insofern ist die Beschwerde der Antragsstellerin gutzuheissen.
  • Urteil vom 19. November 2024 (A-1347/2024): Haushaltsabgabe; Verfügung vom 1.Februar 2024; Das Argument, die SRG habe im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie ihre Konzessionsbedigungen verletzt, ist in Bezug auf die Frage der Abgabepflicht unbehelflich. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 18. November 2024 (A-5082/2021): Die Beschwerdeführerin hat sämtliche Voraussetzungen für eine steuerbefreite Einfuhr des streitbetroffenen Flugzeugs i.S.v. Art. 53 Abs. 1 Bst. e MWSTG erfüllt. Dies trifft sowohl für die Verwendung des streitbetroffenen Flugzeugs im Inland im Zeitraum vom 5. Juni 2015 bis 13. April 2017 als auch für die im Zeitraum von Juni 2015 bis Februar 2017 im Ausland erworbenen und nicht angemeldeten Reparatur-, Wartungs- und Instandstellungsarbeiten am streitbetroffenen Flugzeug zu. Gutheissung der Beschwerde.

Amtshilfe (inkl. Updates):

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.