Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 18. - 24. November 2024 publiziert wurden:
- Urteil vom 31. Oktober 2024 (A-4733/2024): Umsatzabgabe; Ein liechtensteinischer Einanlegerfond, welcher als Kollektivtreuhänderschaft organisiert ist, qualifiziert nicht als befreiter Anleger im Sinne von Art. 17a Abs. 1 Bst. c StG sofern der Fund im schweizerischen Recht keine Entsprechung findet. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 1. November 2024 (A-3646/2023): MWST; Vermittlung im Finanzbereich; Vorliegend ist strittig, ob es sich bei der von den jeweiligen Investoren an die Beschwerdeführerin bezahlten Vermittlungsgebühr um ein Entgelt für eine zum Normalsatz steuerbare Dienstleistung handelt oder – wie die Beschwerdeführerin vorbringt – um ein Entgelt für eine von der Steuer ausgenommene Vermittlung gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. a MWSTG. Für jede über die Hypothekenplattform an den Investor vermittelte Hypothek schuldet der Investor der Beschwerdeführerin per Übertragungsdatum eine Vermittlungsgebühr sowie eine Aufwandentschädigung. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin ein Eigeninteresse am Inhalt des vermittelten Vertrages hat, was im Sinne der Rechtsprechung eine von der Steuer ausgenommene Vermittlung gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. a MWSTG ausschliesst. Die streitbetroffenen Leistungen sind steuerbar, weshalb die Beschwerde abgewiesen wird.
- Urteil vom 1. November 2024 (A-5117/2023): MWST (Vermittlungsleistungen, Steuerperiode 2021); Die Vermittlung von Hypothekarprodukten qualifiziert vorliegend als von der MWST ausgenommen Umsätze. Sowohl aus der Zusammenarbeitsvereinbarung als auch aus der Darlegung der Dienstleistungen der Beschwerdeführerin auf ihrer Homepage geht hervor, dass das Ziel der Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Beschwerdeführerin immer darin besteht, dem Kunden eine möglichst günstige Hypothek zu vermitteln; Damit steht vorliegend die Mittlertätigkeit im Vordergrund; Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 8. November 2024 (A-2846/2024): Steuerperioden 2014-2017 (MWST, Steuernachfolge, Verjährung); Eine Steuernachfolge ist gegeben sofern ein geschlossener Teil des Vermögens bzw. Geschäfts übernommen wird. Die Steuernachfolge ist als Ganzes einheitlich zu betrachten, sodass es auch für die Verfahrenssukzession nicht darauf ankommen kann, ob die übertragene Gesellschaft noch weiter existiert. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
Amtshilfe:
- A-3939/2024
- A-2795/2023 (Entscheid angefochten beim BGer)
- A-2793/2023 (Entscheid angefochten beim BGer)
- A-3939/2024
- A-1964/2024
Updates:
- A-4978/2022 (Entscheid bestätigt durch BGer mitUrteil vom 25.10.2024 (9C_482/2024))
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.