Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 11. - 17. November 2019 publiziert wurden.
- Urteil vom 4. November 2019 (A-4542/2019): Mehrwertsteuer (MWST); Baurechtzins; Vorsteuerabzug; Kürzung des Vorsteuerabzugs; Ermessenseinschätzung. Im vorliegenden Fall ist der Beschwerdeführer ein Unternehmen, das mit der Gemeinde C. einen Baurechtvertrag abgeschlossen hat, der es ihm ermöglicht, eine Tiefgarage einzurichten, zu unterhalten und zu betreiben. Gemäss Baurechtsvertrag hat die Gemeinde C. Anspruch auf einen Baurechtzins, sobald das Unternehmen die im Baurechtsvertrag aufgelisteten Voraussetzungen zu deren Feststellung und Berechnung erfüllt. Per Frühling 2017 hatte die Gemeinde C. noch keinen Baurechtzins erhalten. Gegen den Beschwerdeführer leitete die ESTV im Frühling 2015 eine Kontrolle ein und stellte fest, dass das Unternehmen keine Kürzung des Vorsteuerabzugs vorgenommen hatte, obwohl es eine Subvention in Form eines «mietzinslosen» Baurechts erhalten hatte. Demzufolge schätzte die ESTV die Steuerforderung dieser Subvention ein und nahm eine Korrektur des bereits geleisteten Vorsteuerabzugs vor. Die Ermessenseinschätzung bzw. die Methode zur Berechnung der Steuerforderung war in der Folge Gegenstand eine Verfahrens vor Bundesgericht (Urteil vom 29. August 2019 2C_233/2019; vgl. unseren Beitrag vom 15. September 2019). Das Bundesgericht wies die Frage zu neuer Beurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurück. Das Bundesverwaltungsgericht prüfte mit vorliegendem Entscheid erneut, ob die Ermessenseinschätzung und die Methode zur Berechnung der Steuerforderung willkürlich bzw. missbräuchlich ist und weist die Rüge des Beschwerdeführers ab: die Ermessenseinschätzung der ESTV und die Berechnung der Steuerforderung seien korrekt erfolgt. Die Einschätzung der ESTV beziehe sich auf die im Baurechtsvertrag enthaltenen Voraussetzungen für die Feststellung bzw. Berechnung des Baurechtzinses und ist daher weder willkürlich noch missbräuchlich. Ausserdem konnte der Beschwerdeführer nicht ausreichend beweisen, dass die Einschätzung der Steuerbehörde nicht dem tatsächlichen Baurechtzins entspricht. Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
- Urteil vom 10. Januar 2019 (A-1620/2018): Mehrwertsteuer (MWST 1. - 4. Quartal 2014); subjektive Steuerpflicht; die Beschwerde wird gutgeheissen und der angefochtene Einspracheentscheid der ESTV vom 15. Februar 2018 wird aufgehoben; Entscheid angefochten beim Bundesgericht; für Details zu diesem Entscheid vgl. unseren Beitrag vom 27. Januar 2019.
- Urteil vom 3. Oktober 2019 (A-5345/2018): Mehrwertsteuer (MWST); mehrwertsteuerlicher Leistungserbringer; Ermessenseinschätzung; die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten Ist. Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
- Urteil vom 28. Oktober 2018 (A-2442/2019): Revisionsgesuch vom 16./29. Mai 2019 gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-1418/2018 vom 24. April 2019. Auf das Gesuch um Revision wird nicht eingetreten. Entscheid angefochten beim Bundesgericht.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.