Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 8. - 14. November 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 14. September 2021 (A-376/2021): Bewilligung für die aktive Veredelung von Würzfleisch; die im Rahmen der Bewilligung auferlegten Auflagen der EZV zur Äquivalenz sind bundesrechtskonform; Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 1. November 2021 (A-2521/20219): LSVA; Unbegleiteter kombinierter Verkehr; Rückerstattungsantrag; die Beschwerdeführerin hat die entsprechenden Transporte nicht dokumentarisch nachgewiesen; die Vorinstanz traf hierzu keine Untersuchungspflicht, weshalb der Rückerstattungsantrag zu Recht abgewiesen wurde; Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 23. Dezember 2020 (A-6843/2018): Rückerstattung wegen Wiederausfuhr; Kunstgegenstände, welche privat frei genutzt werden können, geltend als in Gebrauch genommen. Die Vorinstanz hat zu Recht die Rückerstattung der Einfuhrsteuer wegen Wiederausfuhr abgelehnt; Abweisung der Beschwerde der antragsstellenden Gesellschaft (siehe auch unseren Beitrag vom 17. Januar 2021).
  • Urteil vom 2. November 2021 (A-5210/2020): Adressierungselemente; Rechnung Ombudscom; Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung an die Vorinstanz.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.