Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 5. - 11. Oktober 2020 publiziert wurden.
- Urteil vom 18. September 2020 (A-7028/2018): MWST; Vorsteuerabzug; Verkauf eigener Aktien (2012-2015); Der Handel von eigenen Aktien gilt MWST-rechtlich als Kapitaleinlage (Nicht-Entgelt gem. Art. 18. Abs. 2 Bst. e MWSTG) solange das Unternehmen keinen systematischen, auf Ertrags- bzw. Gewinnerzielung ausgerichteten Handel mit eigenen Aktien betreibt (Wertpapierhandel, von der Steuer ausgenommener Umsatz); Gutheissung der Beschwerde.
- Urteil vom 7. Mai 2019 (A-3193/2018, A-3194/2018): Einfuhren von Biodiesel; ein Teil der vorinstanzlich festgesetzten Abgabenachforderungen (Mineralölsteuer, Mineralölsteuerzuschlag, Einfuhrsteuer) war unrechtmässig; teilweise Gutheissung der Beschwerde; Entscheid teilweise bestätigt durch das Bundesgericht (vgl. unseren Beitrag vom 27. September 2020).
Entscheide im Bereich der Amtshilfe:
- Urteil vom 10. September 2020 (A-7263/2018): Amtshilfe DBA Schweiz - Frankreich; die Beschwerde wird abgewiesen; Entscheid angefochten beim Bundesgericht (vgl. unseren Beitrag vom 27. September 2020).
- Urteil vom 17. Juni 2020 A-5146/2018): Amtshilfe DBA Schweiz - Finnland; die Beschwerde wird abgewiesen; das Bundesgericht ist auf die dagegen gerichtete Beschwerde nicht eingetreten (vgl. unseren Beitrag vom 4. Oktober 2020).
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.