Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 30. September - 6. Oktober 2024 publiziert wurden:

  • Urteil vom 20. September 2024 (A-628/2023): Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen (RTVG); Der vorliegend umstrittene Sachverhalt betrifft die Rechtmässigkeit der Unternehmensabgabe für Radio- und Fernsehen. Die Abgabe ist geräteunabhängig geschuldet, d.h. unabhängig davon, ob der Haushalt bzw. das Unternehmen über ein Radio- oder Fernsehgerät verfügt. Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin als Unternehmen im Sinne von Art. 70 Abs. 2 RTVG gilt und in der massgebenden Steuerperiode 2021 in den von ihr eingereichten Mehrwertsteuerabrechnungen einen Gesamtumsatz in der Höhe von Fr. 1'058'791.78 ohne Mehrwertsteuer erzielt hat und somit grundsätzlich die Tatbestandsvoraussetzungen für die Leistung der Unternehmensabgabe in der Abgabeperiode 2022 gemäss Art. 70 Abs. 1 RTVG i.V.m. Art. 67b Abs. 1 RTVV erfüllt. Die Beschwerdeführerin beanstandet hingegen insbesondere die ihrer Ansicht nach fehlende hoheitliche Legitimation der ESTV für die Erhebung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen nach Art. 70a Abs. 1 RTVG. Namentlich sei die Vorinstanz zur Rechnungsstellung, zum Inkasso sowie zur Führung von diesbezüglichen Rechtsmittelverfahren nicht befugt. Entgegen den Behauptungen der Beschwerdeführerin – wonach die Unternehmensabgabe verfassungswidrig sei und den Grundsatz der Gesetzmässigkeit verletze – ist die ESTV aufgrund des Gesetzes zur Erhebung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen legitimiert. Soweit die Beschwerdeführerin inhaltliche Kritik am Radio- und Fernsehprogramm äussert bzw. die Medienprogramme als unerwünscht bezeichnet, wird sie diesbezüglich an die zuständige Ombudsstelle verwiesen. Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.

Updates:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.