Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 21. - 27. Januar 2019 publiziert wurden.
- Urteil vom 2. März 2017 (A-5433/2015): Verrechnungssteuer; verdeckte Gewinnausschüttung; Entscheid bestätigt durch das Bundesgericht mit Urteil vom 13. Dezember 2018 (2C_382/2017); vgl. für Details unseren Beitrag vom 20. Januar 2019).
- Urteil vom 10. Januar 2019 (A-1620/2018): Mehrwertsteuer (MWST); 1.-4. Quartal 2014; subjektive Steuerpflicht; beim Angebot der "Pole-Dance"-Kurse der Beschwerdeführerin geht es in erster Linie um den Erwerb von Kenntnissen bzw. Fertigkeiten, was zur Qualifikation als ausgenommene Bildungsleistung gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 lit. b MWSTG führt; die körperliche Ertüchtigung oder die Steigerung der Fitness und des körperlichen Wohlbefindens stehen dabei nicht im Vordergrund; Gutheissung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.
- Urteil vom 31. Dezember 2018 (A-2106/2018): Zoll; Nachforderung der Einfuhrsteuer auf Medaillen und Dukaten; umstritten ist, ob die vom Beschwerdeführer eingeführten Golddukaten und -medaillen i.S.v. Art. 107 Abs. 2 MWSTG i.V.m. Art. 113 lit. g und Art. 44 Abs. 1 lit. a MWSTV steuerfrei eingeführt werden können; die eingeführten Medaillen und die ab Geltung des Wiener Münzvertrages geprägten Golddukaten erfüllen die für die Einfuhrsteuerbefreiung notwendigen Voraussetzungen nicht, da sie zu keinem Zeitpunkt als gesetzliche Zahlungsmittel gedient haben; demgegenüber dienten die vor der Geltung des Wiener Münzvertrages geprägten Dukaten als gesetzliche Zahlungsmittel und erfüllen damit sämtliche für eine Einfuhrsteuerbefreiung erforderlichen Voraussetzungen; in welchen Jahren die vorliegend strittigen Dukaten geprägt wurden, ist von der Vorinstanz abzuklären; die Beschwerde des Beschwerdeführers wird teilweise gutgeheissen und die Sache zu weiteren Abklärungen sowie neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückgewiesen.
Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich der Amtshilfe:
- Urteil vom 8. Januar 2018 (A-6037/2017): Amtshilfe (DBA Schweiz - Tschechien); die Amtshilfeersuchen erfüllen sämtliche formellen Anforderungen; auch die materiellen Voraussetzungen sind in dem Umfang, in dem die Vorinstanz die Übermittlung der Informationen gewähren möchte, erfüllt: Die Informationen sind voraussichtlich erheblich, erhältlich und fallen in den vom revidierten Art. 26 DBA CH-CZ umfassten Zeitraum; die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen wird abgewiesen.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.