Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 22. - 28. Januar 2024 publiziert wurden:

  • Urteil vom 7. Dezember 2023 (A-2444/2023): Radio- und Fernsehabgabe; Haushaltabgabe; Die aufgrund der inhaltlichen Kritik an der Berichterstattung der SRG geltend gemachten Befreiungsgründe von der Haushaltsabgabe verfangen nicht; der Rechtsvorschlag gegen die Betreibung wurde somit rechtmässig beseitigt. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 1. Dezember 2023 (A-865/2021): Stempelabgaben; Umsatzabgabe (Steuerperioden 2011 - 2016); Im vorliegenden Fall war streitig, ob die Beschwerdeführerinnen als Effektenhändlerinnen im Sinne von Art. 13 Abs. 3 Bst. b Ziff. 2, eventualiter Ziff. 1 StG zu betrachten sind. Die Beschwerdeführerin 1 handelt mit einem grösseren Personenkreis, insbesondere innerhalb des A.-Konzerns, und erzielt Gewinne, sodass das Kriterium der Gewerbsmässigkeit erfüllt ist. Die Beschwerdeführerin 2 tätigt die Aktienkäufe schwergewichtig innerhalb eines kurzen Zeitraums; das ändert aber nichts daran, dass sie dies regelmässig tut. Die An- und Verkäufe der Aktien für die Beschwerdeführerin 2 stellen eine Erwerbsquelle dar. Damit ist auch das Erfordernis der Gewerbsmässigkeit erfüllt; Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.
  • Urteil vom 18. Januar 2024 (A-2037/2022): MWST, Vergütung der MWST (2017); Die Beschwerdeführerin erbrachte aufgrund eines Flight Support Agreements diverse Leistungen an einen im Ausland ansässigen Aircraft Manager (sog. Operator). Das BVGer hatte zu prüfen, ob die Beschwerdeführerin im Rahmen dieses Agreements eine vergütungsausschliessende Inlandleistung erbracht hat (vgl. Art. 151 Abs. 1 Bst. c MWSTV). Gemäss BVGer sind die Leistungen der Beschwerdeführerin nicht – wie von dieser behauptet – als Aircraft Management zu qualifizieren. Der Leistungsort befinde sich demnach nicht schon aufgrund von Art. 8 Abs. 1 MWSTG im Ausland (Empfängerort). Vielmehr habe sie dem Operator Unterstützungsleistungen erbracht, wobei die erbrachten Passagierbodentransporte aus der massgebenden Verbraucheroptik eines Flugzeugeigentümers im Vergleich zum Aircraft Management einen eigenständigen Zweck aufweisen und damit als eigenständige Leistung zu qualifizieren seien. Indem ein Teil der Transportdienstleistungen im Inland erfolgte (Art. 8 Abs. 2 Bst. e MWSTG), habe die Beschwerdeführerin keinen Anspruch auf Vergütung der MWST. Abweisung der Beschwerde.
  • Urteil vom 6. Januar 2024 (A-2036/2022): MWST, Vergütung der MWST (2017); Strittig und zu prüfen war, ob die Beschwerdeführerin mit Passagierbodentransporten eine vergütungsausschliessende Inlandleistung erbrachte (Art. 151 Abs. 1 Bst. c MWSTV). Wie im BVGer-Urteil A-2037/2022, kam das BVGer auch hier zum Schluss, dass es sich bei den Passagierbodentransporten um eigenständige Leistungen mit einem für Flugzeugeigentümer autonomen Zweck handle, die nicht das Schicksal der Aircraft Management Leistungen teilen. Indem ein Teil der Transportdienstleistungen im Inland erfolgte (Art. 8 Abs. 2 Bst. e MWSTG), habe die Beschwerdeführerin somit keinen Anspruch auf Vergütung der MWST. Abweisung der Beschwerde.

Amtshilfe (inkl. Updates/Wiederpublikationen):

Update:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.