Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 16. - 22. September 2024 publiziert wurden:
- Urteil vom 6. September 2024 (A-3375/2023): MWST 2015-2019, Ort der Dienstleistung; die Steuerpflichtige fakturierte einer ausländischen Gesellschaft diverse Leistungen und vereinnahmte Entgelte daraus. Strittig und zu prüfen war, wo sich der Ort dieser Leistungen befindet. Das BVGer stützt die Auffassung der ESTV, wonach die Steuerpflichtige die Beweislast dafür trägt, dass sie Dienstleistungen i.S.v. Art. 8 Abs. 1 MWSTG – mit Ort im Ausland – erbrachte (steuermindernde Tatsache). Dieser Nachweis gelang der Steuerpflichtigen vorliegend nicht. Die Beschwerde sei bereits deshalb abzuweisen – so das BVGer. Weiter kam das BVGer zum Schluss, dass es sich bei der leistungsempfangenden ausländischen Gesellschaft um eine passive Investmentgesellschaft handelt, weshalb zur Ortsbestimmung darauf abzustellen sei, wo sich das Domizil des wirtschaftlich Berechtigten befindet. Da sich der Wohnsitz des wirtschaftlich Berechtigten in der Schweiz befand, läge der Ort der Leistungen auch bei der Annahme, dass es sich um Dienstleistungen i.S.v. Art. 8 Abs. 1 MWSTG handelt, im Inland (steuerbar). Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
- Urteile vom 28. August 2024 (A-5956/2023 und A-5962/2023): MWST 2014-18; Vorsteuerkorrektur; der Versicherungsschutz, den die Steuerpflichtige gegen zusätzliches Entgelt für ihre Schulungsprogramme (z.B. Sprachkurse oder Auslandssemester) im Ausland anbietet, ist eine eigenständige Leistung und keine Nebenleistung. Die von der ESTV vorgenommene Vorsteuerkorrektur (inkl. angewandter Umsatzschlüssel) ist nicht zu beanstanden. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
Updates:
- Urteil vom 27. März 2023 (A-360/2022): Direkte Bundessteuer 2015; Feststellung des Veranlagungsortes (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 16. April 2023); Entscheid teilweise bestätigt durch das Bundesgericht mit Urteil vom 7. August 2024 (9C_323/2023).
- Urteil vom 7. Dezember 2013 (A-1573/2022): Mehrwertsteuer 2013-2016; Zuordnung von Leistungen (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 31. Dezember 2023); Entscheid teilweise bestätigt durch das Bundesgericht mit Urteil vom 8. August 2024 (9C_67/2024).
- Urteil vom 3. Juli 2024 (A-2047/2023): MWST 2014-2017, Bezugsteuerpflicht, Entscheid angefochten beim BGer.
- Urteil vom 5. August 2024 (A-2082/2024): Radio und Fernsehen; Haushaltabgabe; Verfügung vom 13. März 2024 (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 18. August 2024); Entscheid angefochten beim BGer.
- Urteil vom 5. August 2024 (A-5811/2023): MWST (2017 bis 2021); Nichteintreten (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 18. August 2024); Entscheid angefochten beim BGer.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.