Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in den Wochen vom 27. Juli - 9. August 2020 publiziert wurden.

  • Urteil vom 24. Oktober 2019 (A-2242/2018): MWST 2010-2014; Bezugssteuerpflicht in Zusammenhang mit von einer uruguayanischen Gruppengesellschaft erbrachten Dienstleistungen bejaht, da es sich bei Letzterer um ein eigenständiges ausländisches Rechtssubjekt handelt; Bei den durch die MWST-Gruppe erbrachten Dienstleistungen handelt es sich um ausgenommene Finanzumsätze; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen; Entscheid bestätigt durch das Bundesgericht (vgl. unseren Beitrag vom 26. Juli 2020; Urteil 2C_996/2019).
  • Urteil vom 28. Oktober 2019 (A-355/2018): MWST 1. Quartal 2010 bis 4. Quartal 2011; Vorliegend sind die Voraussetzungen der Revision nicht erfüllt, insbesondere da das Fehlverhalten des Vertreters (Treuhänder) dem Steuerpflichtigen zugerechnet wird; Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen; Das Bundesgericht ist auf die anschliessende Beschwerde nicht eingetreten (vgl. Urteil 2C_1003/2019).

Entscheide im Bereich der Amtshilfe:

  • Urteil vom 17. Juni 2020 (A-3070/2020): Amtshilfe Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - Italien (DBA CH-IT); auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; das Bundesgericht (Urteil 2C_561/2020) ist auf die dagegen gerichtete Beschwerde nicht eingetreten.
  • Urteil vom 7. Juli 2020 (A-768/2020): Amtshilfe Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Indien (DBA CH-IN); Teilweise Rückweisung an Vorinstanz, im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.