Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 29. Juli - 4. August 2024 publiziert wurden:

  • Urteil vom 17. Juli 2024 (A-903/2023): Mehrwertsteuer 2018-2020; Steuerpflicht, Vorsteuerabzug; die von Art. 29 Abs. 3 MWSTG festgehaltene Grenze von 10% für die Qualifikation als Beteiligung (und entsprechend als unternehmerische Tätigkeit) stellt keine absolute Grösse dar. Eine systematische Auslegung weisst eher in Richtung einer «safe haven rule», wonach eine Beteiligung von mindestens 10 % auf jeden Fall als Beteiligung im Sinne dieses Artikels gilt, während bei Anteilen von weniger als 10 % der Nachweis offensteht, dass es sich dennoch um eine Beteiligung im Sinne von Art. 29 Abs. 3 handelt. Dieser Nachweis konnte vorliegend nicht erbracht werden. Abweisung der Beschwerde.

Amtshilfe (inkl. Updates)

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.