Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen 17. - 23. Januar 2022 publiziert wurden.

  • Urteil vom 22. Dezember 2021 (A-1552/2021): Nacherhebung Einfuhrabgaben; Die beschwerdeführende GmbH bestellte aus Italien stammende Produkte (Esswaren) bei einer (Schweizer) Einzelfirma. Deren Inhaber führte die Ware ohne entsprechende Deklaration aus Italien in die Schweiz ein. Das BVGer kam zum Schluss, dass die GmbH ihn insofern dazu gebracht hatte, ihr Ware zu liefern, von der sie wusste oder annehmen musste, dass sie sich im Ausland befand und zwecks Bestellerfüllung importiert werden musste. Sie ist daher in den weit auszulegenden Begriff des Auftraggebers einzubeziehen, d.h. der Person, auf deren Rechnung die Waren eingeführt werden. Sie fällt somit in den direkten Anwendungsbereich von Art. 70 Abs. 2 ZG und haftet direkt für die Einfuhrabgaben. Abweisung der Beschwerde.

Entscheide im Bereich der Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.