Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die zwischen dem 1. - 7. Juli 2024 publiziert wurden:

  • Urteil vom 19. Juni 2024 (A-1501/2023): Antrag auf Wiedererwägung (Revision); eine strafrechtliche Ehrsverletzung gilt grundsätzlich nicht als strafrechtliches Verhalten, welche von der Lehre als ein Delikt im Sinne eines Revisionsgrundes anerkannt wird. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 18. Juni 2024 (A-5793/2022): MWST (2015-2019); Vermittlung im Finanzbereich; die steuerpflichtige Gesellschaft ist als Vermögensverwalterin tätig und rechnete Erlöse für die über zwei Banken abgewickelten Transaktionen als von der Steuer ausgenommene Vermittlungsleistungen im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs ab. Strittig war, ob die in den Vermögensverwaltungsverträgen mit den Kunden als Courtagen bzw. in der Brokerage-Vereinbarung mit der Bank B (und der Bank C) als externe Vermögensverwaltungsgebühren bezeichneten Gebühren in Höhe von 1,2 % des Transaktionswertes von der Steuer ausgenommen sind. Das BVGer hielt diesbezüglich fest, dass die steuerbare Vermögensverwaltung der Beschwerdeführerin im Vordergrund stehe und somit keine selbständige Vermittlungstätigkeit vorliege. Abweisung der Beschwerde der Beschwerdeführerin.

Updates / Weiterzug:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.