Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts, die in der Woche vom 25. Juni - 1. Juli 2018 publiziert wurden.
- Urteil vom 12. Juni 2018 (A-3735/2017): Stempelabgaben; Emissionsabgabe; Erlass; bei dem von der Gesellschaft ausgewiesenen Verlust handelt es sich emissionsabgaberechtlich um einen echten Verlust, da die auf dem Aktivum «Kunstwerke» vorhandenen Zwangsreserven auf betriebsnotwendigem Anlagevermögen nicht für die Ermittlung der Höhe der stillen Reserven berücksichtigt werden müssen; da dieser Verlust durch die erfolgten Forderungsverzichte der beiden Aktionärinnen gedeckt wurde, ist ein Steuererlass im Rahmen einer stillen Sanierung möglich, insoweit keine Übersanierung und eine offenbare Härte vorliegt; die Beschwerdeführerin war vor Erhalt des Zuschusses mit ausreichendem Eigenkapital ausgestattet, da auch die Zwangsreserven für die Berechnung des Eigenkapitals berücksichtigt werden müssen; teilweise Abweisung der Zusprechung eines Vergütungszins auf der zu viel bezahlten Emissionsabgabe, da bei Erlass der Abgabeforderung kein enger Konnex zwischen Verzugs- und Vergütungszins vorliege; teilweise Gutheissung der Beschwerde der Gesellschaft.
- Urteil vom 20. Juni 2018 (A-5210/2017): Mehrwertsteuer (MWST); Abschreibungsentscheid; Kostenverteilung.
Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.